Corona-Reiseinformationen

  

Urlaubsplanung in Corona-Zeiten

Ist die Einreise im mein Urlaubsland derzeit möglich? Gibt es besondere Bedingungen bei der Reisebuchung? Was ist, wenn eine Reisewarnung vorliegt?
Die anhaltende Corona-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen, machen die Urlaubsplanung derzeit nicht einfach. Wir möchten dafür sorgen, dass Sie mit einem guten Gefühl Ihren Urlaub planen und buchen, v.a. aber genießen können.
Daher informieren wir Sie hier über die wichtigsten Regelungen. Da wir mit vielen verschiedenen Partnern zusammenarbeiten, geben wir Ihnen gern bei Buchung die konkreten Bestimmungen durch.




Gibt es besondere Corona-Regelungen bei der Reisebuchung?

Einige Reise-Veranstalter bieten Sonderkonditionen für die Reisebuchung an. Dies kann zum Beispiel eine kostenfreie Stornierung bis zu einem bestimmten Datum sein, oder aber auch eine entfallende Anzahlung sein. Konkret können wir Ihnen dies bei Anfrage/Buchung mitteilen. 

Was passiert wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt?

Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland aus, verhängt Ihr Reiseland eine Einreisesperre oder besteht für Ihr Reiseland eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise, haben Sie bei einer Pauschalreise ein kostenloses Umbuchungs- oder Stornorecht. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Reisewarnung, die Einreisesperre oder die Quarantänepflicht muss Ihren Reisetermin betreffen.

Ist meine An-/Restzahlung versichert?

Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein. Mit diesem weist der Reiseveranstalter nach, dass Ihr Reisepreis für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters versichert ist.

Ich möchte meine gebuchte Reise nicht antreten. Was kann ich tun?

Die Bedingungen für das Stornieren einer Reise finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters. Diese gelten für den Fall, dass Sie die gebuchte Reise z.B. aufgrund von Krankheit stornieren müssen.
Möchten Sie die Reise aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus stornieren, ist dies i.d.R. auch nur zu den üblichen Stornoregelungen möglich.
Liegt jedoch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland und Ihren Reisezeitpunkt vor, haben Sie ein kostenloses Stornorecht.
Da einige Veranstalter teils auch kostenfreie Storno- und Umbuchungsbedingungen anbieten, kontaktieren Sie uns bei Fragen gern.

Gibt es eine passende Reiseversicherung?

Die ERGO Versicherung bietet z.B. einen Ergänzungs-Schutz Covid-19 an. Grundlage ist eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung bei der ERGO.Als Ergänzung kann dazu das Covid-19 Paket hinzugefügt werden.

Abgedeckt sind darüber folgende Risiken:

  • Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19
  • Quarantäne (Persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht. In diesem Zusammenhang auch: Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 1000 EUR p.P.)
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur -
  • Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur

All diese Gründe zählen im Rahmen der „normalen“ Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung nicht zu den versicherten Gründen und können ausschließlich über das Zusatzpaket versichert werden.


Gut zu wissen:

Wenn Sie die gebuchte Reise wegen der Befürchtung sich anzustecken nicht antreten möchten, greift der Versicherungsschutz nicht. Die Angst vor etwas, das evtl. eintreten könnte (z.B. Ansteckung), gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.
Weiterhin können z.B. folgende Ereignisse nicht versichert werden:

  • Quarantänemaßnahmen, die generell ausgesprochen werden für
    • ein geographisches Gebiet (Beispiel: Gemeinde; Stadt; Landkreis; Bundesland);
    • ein Verkehrsmittel (Beispiel: alle Teilnehmer einer Kreuzfahrt oder einer Busreise müssen sich in Quarantäne begeben);
    • Reiserückkehrer (Beispiel: Sie kommen aus einem Land zurück, das das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft hat. Und Sie müssen sich deshalb in Quarantäne begeben);
    • alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet (Beispiel: alle Einreisenden aus einem bestimmten Land müssen sich nach Einreise in Quarantäne begeben).
  • Persönliche und individuelle Verweigerung der
    • Beförderung oder
    • Einreise aus Gründen, die Sie selber zu vertreten haben (Beispiel: Sie haben den für die Einreise vorgeschriebenen Covid-19 Test nicht rechtzeitig durchführen lassen).
  • Verweigerung der Einreise bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen (Beispiel: das Einreiseland hat ein Einreiseverbot für alle Personen verhängt, die aus einem Land einreisen, das eine hohe Zahl an Neuinfizierten mit Covid-19 aufweist).

Wie sind die derzeitigen Einreisebestimmungen?

Stets aktuelle Informationen zu Skandinavienreisen finden Sie auf unserem Blog: www.skandinavientrips.de/reiseblog/coronavirus

 

Hier finden Sie außerdem Informationen für Reisende in die jeweiligen skandinavischen Länder:

Finnland

Dänemark

Island

Norwegen

Schweden

 
















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