Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

Sehr geehrter Reisegast,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von skandinavientrips auf der Seite www.skandinavientrips.de vermittelten Pauschalreisen, Beförderungen und Ferienhäuser und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und skandinavientrips als Reisevermittler.
Der Reisevertrag kommt dabei stets zwischen Ihnen und dem jeweiligen vermittelten Reiseveranstalter, Beförderer oder Ferienhausanbieter, der für Ihre Reise angegeben wird,
zustande.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen für die Vermittlung sorgfältig durch:

1. Anwendungsbereich dieser AGB

Diese AGB gelten für alle Reiseangebote auf der Seite www.skandinavientrips.de, für die skandinavientrips als Reisevermittler auftritt. Dies ist nur dann nicht der Fall, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass skandinavientrips solche Leistungen in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter übernimmt.

2. Anmeldung, Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden kann, beauftragt der Kunde skandinavientrips verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter / Ferienhausanbieter oder eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsunternehmen auf der Grundlage dieser AGB. An seinen Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme durch skandinavientrips gebunden, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum. Mit der Annahme durch skandinavientrips kommt der Vermittlungsvertrag zwischen skandinavientrips und dem Kunden zustande. Der Reise-, Beförderungs- oder Ferienhausmietvertrag kommt mit der Annahme des Auftrages des Kunden durch den jeweiligen Veranstalter oder Beförderer zustande.

2.2 Der Reisevertrag für die vermittelte Pauschalreise oder das Ferienhaus kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ergibt und an den sich der Kunde mit seinen reisevertraglichen Ansprüchen richten muss. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von skandinavientrips vermittelten Vertrages die Tarif-, Beförderungs- oder Allgemeinen Reisebedingungen des die Reise, den Aufenthalt oder die Beförderung erbringenden
Unternehmens ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des vermittelten Vertrages geregelt sein. Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.

2.3 Soweit der Kunde für mehrere Personen ein Angebot auf den Vermittlungsvertrag abgibt, erkennt er diese AGB für sich und alle mit angemeldeten Reiseteilnehmer an, und haftet auch für deren Vertragsverpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch zusätzliche, ausdrückliche und eigenständige Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges übernommen hat. Gleiches gilt in Bezug auf den vermittelten Reise-, Beförderungs- oder Ferienhausvertrag.

2.4 Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch skandinavientrips und die Zusendung des Reisepreissicherungsscheines des Reiseveranstalters, durch den sämtliche Zahlungen des Kunden als Kundengelder gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden.

2.5 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde per Post oder spätestens am Flughafenschalter oder am Check-In der Fähre. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen zu prüfen und skandinavientrips unverzüglich über fehlende Unterlagen, falsche Unterlagen, falsche Datenangaben oder Unstimmigkeiten der Unterlagen mit der gebuchten Reise zu unterrichten.

3. Zahlung und Fälligkeit

3.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen des Kunden erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Preises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Es gelten im Übrigen die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter. skandinavientrips wird die Anzahlung und Restzahlung nach diesen Bedingungen gegenüber dem Kunden in Rechnung
stellen.

3.2 skandinavientrips kann Anzahlungen gemäß den Fälligkeiten aus den AGB oder Zahlungsbedingungen der Veranstalter oder Beförderer verlangen, soweit diese wirksam mit dem Kunden vereinbart sind, skandinavientrips wirksam zum Inkasso ermächtigt wurde und sofern dem Kunden (bei Pauschalreisen) der Sicherungsschein vorliegt. Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung / Rechnung das Konto, auf das er unter den genannten Voraussetzungen leisten soll.

3.3 Hat skandinavientrips Zahlungen für den Kunden verauslagt, so ist skandinavientrips berechtigt, insoweit Aufwendungsersatz aus dem Vermittlungsvertrag zu verlangen (§§ 662, 670 BGB).

3.4 Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3.5 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht gezahlt, so sind skandinavientrips und / oder der Reiseveranstalter / der Beförderer berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und ggf. Rücktrittskosten geltend zu machen.

4. Haftung, Haftungsbeschränkung

4.1 skandinavientrips haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des Kunden. Ebenso wenig übernimmt skandinavientrips die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.

4.2 skandinavientrips haftet lediglich für die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Einzelveranstalter gegenüber skandinavientrips und stellen somit keine eigene Zusicherung von skandinavientrips gegenüber dem Kunden dar. skandinavientrips gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der Reiseveranstalter oder Beförderer ab.

4.3 Die vertragliche Haftung von skandinavientrips als Vermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder skandinavientrips für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und Aufenthalt auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen skandinavientrips gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet skandinavientrips für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reise-, Leistungs- oder Aufenthaltspreises pro vermittelter Leistung / Aufenthalt und Kunde.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise oder des Aufenthaltes von dem vermittelten Vertrag (Reisevertrag / Beherbergungsvertrag / Beförderungsvertrag / Ferienhausmietvertrag) und dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei skandinavientrips. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Der Rücktritt von dem vermittelten Vertrag richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners / Leistungsträgers des Kunden, wenn diese dem Kunden vorlagen und Vertragsinhalt mit dem Kunden wurden. skandinavientrips ist dabei berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden, d. h. dem Leistungsträger oder Hotel, berechneten Rücktrittsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen, zuzüglich eines eigenen Aufwendungsersatzes bis zu 25,00 Euro. Dem Kunden bleibt dabei stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden dem Vertragspartner oder skandinavientrips überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als einer berechneten Pauschalen entstanden ist.
skandinavientrips und die Veranstalter / Beförderer behalten sich vor, anstelle von Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall nachweisen, dass ihnen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.3 Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Aufenthaltes ist nur nach vorherigem Rücktritt vom vermittelten Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.

6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet skandinavientrips, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so muss skandinavientrips als Vermittler dem Kunden die Fluggesellschaft/en nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden.
Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss skandinavientrips den Kunden informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar.7. Hinweise auf Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

7.1 skandinavientrips übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit skandinavientrips diese Informationen - auch auf der Website - weitergibt, gibt skandinavientrips keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von skandinavientrips ist insoweit ausgeschlossen.

7.2 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder das für sie zuständige Konsulat zu wenden.

8. Verjährung, salvatorische Klausel, Anwendung deutsches Recht, Gerichtsstand, Hinweis auf Online-Streitbeilegung

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber skandinavientrips, außer Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von skandinavientrips oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von skandinavientrips beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen skandinavientrips begründen und von skandinavientrips als Person des Schuldners / Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages (Reisevertrag / Beherbergungsvertrag / Beförderungsvertrag) berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.

8.3 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann skandinavientrips an seinem Geschäftssitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von skandinavientrips vereinbart.

8.4 Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.

9. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde skandinavientrips zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vermittlungsvertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. skandinavientrips hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine bei skandinavientrips gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info[at]skandinavientrips.de kann der Kunde auch der
Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Die Weitergabe der Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.


Reisevermittler:
skandinavientrips
Eine Marke der WIR.Reisen eG
Donnerschweer Str. 33
D-26123 Oldenburg
Telefon: +49(0)441-8000 78 38
info[at]skandinavientrips.de
www.skandinavientrips.de
Die Genossenschaft ist eingetragen beim Amtsgerichts Oldenburg
unter der Nummer GnR200061
Steuernummer: 64/214/02031
Ust-ID: DE317637515


Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung
Reisevermittler-Haftpflichtversicherung: Axa Versicherung
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 8.3 der AGB).